Funkausbildung
Ausbildungsleiter Stefan Petersen
Zum Ausbilderteam gehören:
Gerd Erichsen, Dirk Langschwager, Heiko Lange, Markus Jörren
Ausbildung zum Sprechfunker
Die Sprechfunkausbildung umfasst in der Regel 16 Unterrichtsstunden, die auf 5 Termine in der FTZ verteilt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auch vor Ort in einem Amt stattfinden – hierfür ist eine Bedarfsmeldung an die Geschäftsstelle erforderlich.
Ziel der Ausbildung:
Ziel ist es, die Teilnehmer zum sicheren und regelkonformen Umgang mit den Sprechfunkgeräten und zur korrekten Nachrichtenübermittlung zu befähigen. Vermittelt werden u. a.:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische und netzspezifische Grundlagen
- Rufgruppenkonzept
- Kartenkunde
- Sprechfunkbetrieb in Theorie und Praxis
Grundlage ist die FwDV/DV 810 "Sprech- und Datenfunkverkehr". Der Fokus liegt auf praxisnaher Vermittlung der Inhalte.
Lehrgangsablauf:
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Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossene Truppmann-Ausbildung Teil I
- Ab dem 2. Ausbildungstag: Nutzung von HRTs (Handsprechfunkgeräte) aus der eigenen Wehr
- Letzter Ausbildungstag: Praktische Abschlussübung mit wehreigenen Fahrzeugen inkl. MRT (Fahrzeugsprechfunkgerät)
Fehltage müssen innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden
Jährlich werden ca. 12–16 Lehrgänge mit durchschnittlich 20 Teilnehmern durchgeführt.
Fortbildungsangebote
1. Sprechfunk-Fortbildung für Gruppenführer
- Dauer: 1 Ausbildungstermin
- Zielgruppe: Kamerad:innen mit abgeschlossenem Gruppenführerlehrgang Teil I + II
- Inhalte u. a.:
- Abschnittsbildung in DMO und TMO
- Einsatz von Repeatern
- Fallback-Betrieb
- Nutzung von Rufgruppen beim Stichwort AUSN
2. Sprechfunk-Fortbildung für Jedermann
- Dauer: 1 Ausbildungstermin
- Zielgruppe: Kamerad:innen mit bereits absolvierter Sprechfunkausbildung – unabhängig ob analog oder digital
- Ziel: Auffrischung vorhandener Kenntnisse und mehr Sicherheit in der Gerätebedienung
Anerkennung von Sprechfunkausbildungen anderer Organisationen
Sprechfunkausbildungen, die bei anderen Organisationen (z. B. THW, DRK, Bundeswehr, DLRG oder Polizei) absolviert wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Voraussetzungen für die Anerkennung:
- Vorlage eines aussagekräftigen Ausbildungsnachweises (z. B. Teilnahmebescheinigung oder Lehrgangszertifikat)
- Der Nachweis muss Inhalte, Umfang und Ausbildungsstandards dokumentieren
- Die Ausbildung muss den Anforderungen der FwDV/DV 810 entsprechen und gemäß der FwDV 2 durchgeführt worden sein
- Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Fachwart Sprechfunk
Hinweise:
- Eine pauschale Anerkennung ohne Einzelnachweis ist nicht möglich
Anmerkungen zum Fachbereich
Ein funktionierender Sprechfunk ist oft entscheidend für den Einsatzerfolg. Er gewährleistet die reibungslose Kommunikation innerhalb der Feuerwehr und mit der Leitstelle.
Mit der Umstellung auf den Digitalfunk sind im Kreis Schleswig-Flensburg erstmals alle BOS-Einheiten einheitlich mit Digitalfunkgeräten ausgestattet worden.
Eine strukturierte Kommunikation ist unverzichtbar und bildet die Grundlage für erfolgreiche Einsatzabläufe.
Kontakt
Für weitere Fragen steht der Ausbildungsleiter gerne zur Verfügung:
📧 sprechfunk@kfv-slfl.de
Hier die Teilnehmerunterlagen herunterladen