Kreisfeuerwehrverband Schleswig-Flensburg

Funkausbildung

Ausbildungsleiter Stefan Petersen

Zum Ausbilderteam gehören:

Gerd Erichsen, Dirk Langschwager, Heiko Lange, Markus Jörren


Ausbildung zum Sprechfunker

Die Sprechfunkausbildung umfasst in der Regel 16 Unterrichtsstunden, die auf 5 Termine in der FTZ verteilt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auch vor Ort in einem Amt stattfinden – hierfür ist eine Bedarfsmeldung an die Geschäftsstelle erforderlich.


Ziel der Ausbildung:

Ziel ist es, die Teilnehmer zum sicheren und regelkonformen Umgang mit den Sprechfunkgeräten und zur korrekten Nachrichtenübermittlung zu befähigen. Vermittelt werden u. a.:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische und netzspezifische Grundlagen
  • Rufgruppenkonzept
  • Kartenkunde
  • Sprechfunkbetrieb in Theorie und Praxis

Grundlage ist die FwDV/DV 810 "Sprech- und Datenfunkverkehr". Der Fokus liegt auf praxisnaher Vermittlung der Inhalte.


Lehrgangsablauf:

  • Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossene Truppmann-Ausbildung Teil I

  • Ab dem 2. Ausbildungstag: Nutzung von HRTs (Handsprechfunkgeräte) aus der eigenen Wehr
  • Letzter Ausbildungstag: Praktische Abschlussübung mit wehreigenen Fahrzeugen inkl. MRT (Fahrzeugsprechfunkgerät)


Fehltage müssen innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden

Jährlich werden ca. 12–16 Lehrgänge mit durchschnittlich 20 Teilnehmern durchgeführt.


Fortbildungsangebote

1. Sprechfunk-Fortbildung für Gruppenführer

  • Dauer: 1 Ausbildungstermin
  • Zielgruppe: Kamerad:innen mit abgeschlossenem Gruppenführerlehrgang Teil I + II
  • Inhalte u. a.:
    • Abschnittsbildung in DMO und TMO
    • Einsatz von Repeatern
    • Fallback-Betrieb
    • Nutzung von Rufgruppen beim Stichwort AUSN


2. Sprechfunk-Fortbildung für Jedermann

  • Dauer: 1 Ausbildungstermin
  • Zielgruppe: Kamerad:innen mit bereits absolvierter Sprechfunkausbildung – unabhängig ob analog oder digital
  • Ziel: Auffrischung vorhandener Kenntnisse und mehr Sicherheit in der Gerätebedienung

Anerkennung von Sprechfunkausbildungen anderer Organisationen

Sprechfunkausbildungen, die bei anderen Organisationen (z. B. THW, DRK, Bundeswehr, DLRG oder Polizei) absolviert wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

  • Vorlage eines aussagekräftigen Ausbildungsnachweises (z. B. Teilnahmebescheinigung oder Lehrgangszertifikat)
  • Der Nachweis muss Inhalte, Umfang und Ausbildungsstandards dokumentieren
  • Die Ausbildung muss den Anforderungen der FwDV/DV 810 entsprechen und gemäß der FwDV 2 durchgeführt worden sein
  • Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Fachwart Sprechfunk

Hinweise:

  • Eine pauschale Anerkennung ohne Einzelnachweis ist nicht möglich

Anmerkungen zum Fachbereich

Ein funktionierender Sprechfunk ist oft entscheidend für den Einsatzerfolg. Er gewährleistet die reibungslose Kommunikation innerhalb der Feuerwehr und mit der Leitstelle.

Mit der Umstellung auf den Digitalfunk sind im Kreis Schleswig-Flensburg erstmals alle BOS-Einheiten einheitlich mit Digitalfunkgeräten ausgestattet worden. 

Eine strukturierte Kommunikation ist unverzichtbar und bildet die Grundlage für erfolgreiche Einsatzabläufe.


Kontakt

Für weitere Fragen steht der Ausbildungsleiter gerne zur Verfügung:

📧 sprechfunk@kfv-slfl.de


Hier die Teilnehmerunterlagen herunterladen